AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von HB Creative Services · Benjamin Heiling. Stand: August 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen HB Creative Services, Inhaber Benjamin Heiling (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über gestalterische, konzeptionelle und produktionsbegleitende Leistungen.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Die Freigabe eines Angebots per E-Mail genügt.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Positionsbeschreibung im Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil.
§ 3 Leistungsumfang und Entwürfe
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den Regeln seines Berufsstandes und mit gestalterischer Freiheit im Rahmen des vereinbarten Ziels.
(2) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, umfasst jede Position einen Entwurf und zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungswünsche sowie Änderungen nach erteilter Freigabe werden nach Aufwand berechnet.
(3) Wesentliche Änderungen der Aufgabenstellung nach Auftragserteilung gelten als Zusatzauftrag und werden gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen, Texte, Bilddaten, Logos und Freigaben rechtzeitig und in verwendbarer Form bereit.
(2) Der Auftraggeber versichert, an den überlassenen Materialien über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
§ 5 Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat — insbesondere durch ausstehende Zulieferungen oder Freigaben — verschieben sich die Termine angemessen.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Bei Projekten mit einem Volumen ab 2.000 € kann eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung vereinbart werden.
(4) Bei Projekten über mehrere Monate ist eine Abrechnung nach Projektabschnitten zulässig.
(5) Reise-, Material- und Fremdkosten werden gesondert und nach Beleg abgerechnet, sofern sie vorab abgestimmt wurden.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Übertragen wird, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der freigegebenen Endergebnisse für den vereinbarten Zweck.
(3) Nicht übertragen werden ohne gesonderte Vereinbarung: Entwürfe und Zwischenstände, die nicht freigegeben wurden, offene Arbeitsdateien, das Recht zur Bearbeitung und Weiterentwicklung durch Dritte sowie das Recht zur Weiterübertragung an Dritte.
(4) Der Auftragnehmer bleibt Urheber. Das Recht auf Namensnennung nach § 13 UrhG bleibt unberührt.
§ 8 Fremdleistungen und Lizenzen
(1) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung des Auftrags Dritte beauftragen. Er bleibt Vertragspartner des Auftraggebers.
(2) Für Schriften, Bildmaterial, Musik und sonstige Lizenzen gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten. Der Auftragnehmer weist auf lizenzpflichtige Bestandteile hin.
§ 9 Eigenwerbung und Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen unter Nennung des Auftraggebers zur Eigenwerbung zu verwenden — insbesondere im Portfolio, auf der eigenen Website und in sozialen Netzwerken. Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen, sofern berechtigte Interessen entgegenstehen. Bis zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber erfolgt keine Darstellung.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Der Auftragnehmer prüft nicht, ob die gelieferten Entwürfe wettbewerbs-, marken- oder namensrechtlich zulässig sind. Eine solche Prüfung obliegt dem Auftraggeber; sie kann auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung durch einen Fachanwalt veranlasst werden.
(4) Für die Richtigkeit vom Auftraggeber gelieferter oder freigegebener Texte, Daten und Preise wird nicht gehaftet. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsinformationen vertraulich, auch über das Ende des Vertrags hinaus. Ausgenommen ist die Referenznennung nach § 9.
§ 12 Beendigung
(1) Kündigt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vorzeitig, sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand zu vergüten.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.